Bisher war es üblich, dass vor der Beisetzung ein Requiem in der Kirche stattgefunden hat. Ab Ostern 2015 wird es nicht mehr automatisch ein Requiem vor der Beisetzung geben, sondern das erste Seelenamt (kein Requiem) neben dem zweiten und dritten Seelenamt wird dann in der darauffolgenden Werktagsmesse gehalten.
Trotzdem besteht die Möglichkeit, auf besonderen persönlichen Wunsch der Angehörigen, ein Requiem vor der Beisetzung zu feiern. Da die Beerdigung kein Sakrament ist, die ausschließlich von einer „geweihten Person“ gehalten werden muss, sondern eine Sakramentalie, kann sie auch unsere Gemeindereferentin Frau Fries, die die Beauftragung für den Beerdigungsdienst erhalten hat, halten.
Ein Sterbefall in der Familie – was ist zu tun?
Wenn möglich, nehmen Sie bitte vorher Verbindung mit einem Priester auf, um einen Termin zum Gespräch bzw. zur Krankensalbung zu vereinbaren.
- In der Todesstunde einen Priester um Beistand bitten
- Den Arzt verständigen
- Mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen
- Den Pfarrer benachrichtigen
- Absprache zwischen Bestattungsunternehmen, Angehörigen und Pfarrer wegen
- Beerdigungstermin und Zeit
- Rosenkranzgebeten - Der Pfarrer benachrichtigt den Küster zwecks Ausläuten
Nach der Beerdigung:
- Kontakt mit dem Pfarrbüro aufnehmen
- 2. Seelenamt ca. 4 Wochen nach der Beerdigung während des Werktagsgottesdienstes
- 3. Seelenamt ca. 8 Wochen nach der Beerdigung während des Werktagsgottesdienstes
Die Sterbeurkunde erhält das Pfarramt automatisch durch das Bestattungsunternehmen
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schüller, Pfarrer