PG Vorspessart
Pfarrgemeinderatswahl 2014 – Am 16. Februar 2014 werden in den bayerischen Diözesen die neuen Pfarrgemeinderäte gewählt. Welche Aufgaben hat das Gremium? Lohnt es sich, mitzumachen?
Nachdem in der Klausurtagung der Pfarrgemeinderäte unserer Pfarreiengemeinschaft am 18. und 19. Oktober im Stift St. Elisabeth in Aschaffenburg sich eine Mehrheit noch gegen einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat ausgesprochen hat, ist am 16. Februar 2014 in allen vier Gemeinden ein eigener Pfarrgemeinderat zu wählen

Aufgaben

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?

Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

Wer kann Mitglied werden?

Jeder Katholik ab 16 Jahre.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 12. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, die Gemeindlreferentin.

Wer kann wählen?

Wählen können alle Katholiken ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die am Wahltag in der Pfarreiengemeinschaft bzw. in der Pfarrei ihren ständigen Wohnsitz haben.

Wie wird gewählt?

Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Wie erfahre ich von der Wahl?

Im Pfarrbrief, Amtsblatt, Internet und auf Plakaten.

Interessiert? Überlegen Sie sich, ob Sie bereit sind, für den Pfarrgemeinderat in Ihrer Pfarrei zu kandidieren. Sagen Sie nicht gleich nein, wenn Sie angesprochen werden. Jede Begabung ist gefragt und wirkt bereichernd für Ihre Pfarrgemeinde.

Wenn Sie nicht selbst kandidieren möchten, aber eine in Ihren Augen geeignete Person vorschlagen möchten, so können Sie Ihren Vorschlag auf einen Zettel schreiben und in die Kandidatenboxen einwerfen, die in der Kirche aufgestellt sind.

 

 

 

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