Liebe Schwestern und Brüder im Herrn, «Alle Jahre wieder» wird es Weihnachten, jedoch in dieser Corona-Pandemie fordert uns das Christuskind mehr als zuvor zur Eigenverantwortung, zu Verständnis und Rücksichtnahme auf. Die bisher veröffentlichten Hygienemaßnahmen lassen es fraglich sein, ob wir am Heiligen Abend und den kommenden Feiertagen das vertraute «Stille Nacht» oder «O du fröhliche» in unseren Gottesdiensten singen können.
Auch die notwendigen Abstandregeln erfordern die Festlegung einer Maximalzahl von Mitfeiernden in unseren Kirchen:
Laufach: max. 130 Mitfeiernde, Frohnhofen: max. 24 Mitfeiernde und Hain i. Spessart: max. 80 Mitfeiernde pro Gottesdienst. Sailauf: max. 58 Mitfeiernde, Eichenberg: max. 64 Mitfeiernde, Rottenberg: max. 66 Mitfeiernde und Feldkahl: max. 46 Mitfeiernde pro Gottesdienst.
Aufgrund der Platzverhältnisse ist zu allen Gottesdiensten (einschließlich Wort-Gottes-Feier) eine vorherige telefonische Anmeldung im Pfarramt Laufach, Telefon (060 93) 4 07, bis Dienstag, 22. Dezember, 12.30 Uhr, erforderlich! Es wird dabei gebeten, von Emails abzusehen. Bei Ihrer Anmeldung denken Sie im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme daran: Viele andere möchten die Gottesdienste ebenfalls mitfeiern! Darüber hinaus bitte um Verständnis, dass unangemeldete Personen oder Personengruppen aus bekannten Gründen nicht eingelassen werden dürfen.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen die geltenden Hygienemaßnahmen (Stand: Dienstag, 08. Dezember) in Erinnerung rufen:
1. Vor und in der Kirche sowie während des Gottesdienstes ist ständig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,50 m zu Dritten ist jederzeit einzuhalten. Daher ist zwischen den zu besetzenden Bankreihen eine Reihe gesperrt und das Übersteigen innerhalb einer Bankreihe zu vermeiden. Hinweisen möchte ich darauf, dass unter «Familie» nur Personen oder Personengruppen verstanden werden, die in einem Haushalt zusammenleben. Kinder, Enkelkinder und andere Verwandten, die in einem anderen Haushalt leben, zählen im Sinne der Abstandregelung als «haushaltsfremde» Personen oder Personengruppen.
3. Während des Gottesdienstes ist der Gemeindegesang untersagt. Ausnahmen sind beispielsweise der Halleluja-Ruf, das Heilig-Lied oder der Gesangsvortrag von zwei Sänger*innen.
4. Im Kirchenraum gilt die Einbahnstraßenregel: So ist etwa zum Kommunionempfang die Bankreihe zum Mittelgang hin zu verlassen und über den Seitengang an den Platz zurückzukehren.
5. Während eines Gottesdienstes ist das Heizen mit Warmluft- und Bankheizungen, die einen Luftstrom mit Umluft erzeugen, 30 Minuten vor Beginn abzustellen.
Liebe Schwestern und Brüder im Herrn, bei allem berechtigen Wunsch nach einer gewissen Normalität zu den Feiertagen: Ich bitte Sie inständig, den Hygienemaßnahmen und notwendigen Hinweisen Folge zu leisten oder nicht in Unmutsäußerungen zu verfallen, sollte darauf hingewiesen werden müssen, dass die Maximalzahl von Mitfeiernden bereits erreicht ist. Helfen Sie eigenverantwortlich, mit Verständnis und rücksichtsvoll mit, dass niemand am Ende der Weihnachtszeit feststellen muss: «Jetzt haben wir die Bescherung!»
Denn auch mit gebührendem Abstand kann ich das in Windeln gewickelte Kind von Bethlehem innig umarmen. Auch mit gebührendem Abstand kann ich dem von Engeln verkündeten neu geborenen Kind andächtig nahe sein. Auch mit erforderlichem Abstand kann ich das Kind in der Krippe mit herzlicher Liebe bewundern. Auch mit angemessenem Abstand kann ich das uns Menschen anvertraute und ausgelieferte Kind verehren und anbeten. Und! Auch mit weltweit gegebenem Abstand kann ich in den Gesichtern aller Kinder dieser Erde die Züge des göttlichen Kindes erkennen.
In dieser Zuversicht mit Ihnen verbunden, eine gesegnete Adventszeit – für das Seelsorgeteam
Ihr Andreas Reuter, Pfarrer