Liebe Schwestern und Brüder in Christus, «Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.» Mit diesem kurzen Glaubensbekenntnis beginnen und beschließen wir unsere Gottesdienste und unser Beten. «In Gottes Namen!» beginne ich persönlich eine längere Autofahrt etwa oder bisweilen mein Tagewerk.
Dieses Stoßgebet bringt zum Ausdruck: Ich vertraue darauf, dass der dreieinige Gott mich durch die Wirklichkeit eines jeden Tages umarmt, beschenkt, manchmal auch beschämt oder fordert. Dass er sich in den Randerscheinungen meines Alltags, in denen er sich versteckt hält, finden lässt oder mich in fremden und vertrauten Gesichtern anschaut. Nicht zuletzt will der dreieinige Gott in der Feier und den Texten des Sonntags höchst persönlich zu uns sprechen.
«In Gottes Namen!» So wollen wir in einem ersten Schritt das Hochfest Fronleichnam zum Anlass einer Messfeier in unseren Pfarreiengemeinschaften St. Vitus im Vorspessart und Laufachtal nehmen. Unter der bischöflichen Vorgabe, die sich in den geltenden Rahmenbedingungen wiederfindet: «Es ist sinnvoll, pro Pfarreiengemeinschaft zunächst nur einen Kirchenraum zu bestimmen, in welchem öffentliche Gottesdienste wieder zugelassen und Erfahrungen gesammelt werden können» (Abschnitt 5).
Aufgrund der gegebenen Aufnahmemöglichkeiten sind dies weiterhin St. Vitus (Pfarrkiche Sailauf) für die Pfarreiengemeinschaft St. Vitus im Vorspessart und St. Thomas Morus (Pfarrkirche Laufach) für das Laufachtal. Dieses Entgegenkommen bedeutet nicht, dass ich nun zum gewohnten Rhythmus an Messfeiern an Sonn- und Werktagen übergehen und die Wort-Gottes-Feiern zugunsten der Messfeier an den kommenden Sonntagen aufgeben möchte. Im Zusammenhang mit Fronleichnam ist auch darauf hinzuweisen, dass unser Bischof Prozessionen bis auf weiteres untersagt hat.
Nachdem bei einer Messfeier die höhere Gefahr der Ansteckung mit COVID-19 besteht, bedarf es zu ihrer Mitfeier eine vorherige Anmeldung im Pfarramt Laufach (06093 / 407) bis Dienstag, 09. Juni, 18:00 Uhr. Die Kontaktdaten (Vor- und Nachname der/des Anmeldenden, Telefon-Nr.) sind 14 Tage im Pfarramt aufzubewahren.
Die Gefährdung, sich und andere anzustecken, begründet sich etwa darin; dass zum Kommunionempfang die Mitfeiernden bankweise ihren Platz verlassen und für den Moment des Kommunizierens ihre Mund-Nase-Bedeckung beiseite nehmen müssen. Auch wenn die Mundkommunion verboten ist, wird dabei zwischen dem Zelebranten und Empfänger der gebotene Mindestabstand unterschritten.
Wie wichtig die Mindestabstandsregelung und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während eines Gottesdienstes, insbesondere beim Gesang, sind, zeigt der jüngste Vorfall bei einer gottesdienstlichen Versammlung in Frankfurt/Main.
Über die Gottesdienstordnung für die kommenden Sonntage werden Sie auf diesem Weg informiert. So baue ich weiterhin auf Ihr entgegengebrachtes Verständnis und gezeigtes Augenmaß und erbitte uns für die Messfeiern am Fronleichnamstag den Segen des dreieinigen Gottes.
Für das Seelsorgeteam
Ihr Andreas Reuter, Pfarrer