Grüß Gott, liebe Pfarrgemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder!
Wie jedes Jahr wenden wir uns an Sie mit der Bitte um Ihren Beitrag zum Kirch-und Läutgeld für unsere Pfarrei und möchten uns für die finanzielle Unterstützung im vergangenen Jahr recht herzlich bedanken.
Wie Sie wissen, ist das Kirchgeld (8% der Einkommenssteuer) eine bayerische Eigenart (Art. 20-22 des Kirchensteuergesetzes vom November 1959 - GVBS S. 305 und der Satzung vom Februar 1977). Außerhalb Bayerns wird kein Kirchgeld erhoben, dafür jedoch beträgt die Kirchensteuer 9% der Einkommenssteuer und wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Mit dem Kirchgeld wird somit die Tatsache berücksichtigt, dass in Bayern die Kirchensteuer geringer ist als in anderen Bundesländern. Auch soll somit die Freiwilligkeit und Mündigkeit des Einzelnen in besonderer Weise betont werden.
Auch nach dem Weggang von Pfarrer Schüller bleibt unsere Pfarrei erhalten. Die von Ihnen erhobenen Beiträge werden verwendet, um traditionelle Pflichten zu erfüllen, die weiterhin bestehen bleiben. So zahlen wir jährlich eine Unterstützung an die katholische öffentliche Bücherei, deren Benutzung wir Ihnen hiermit ans Herz legen.
Außerdem sind wir bei der Verwaltung der Sachkosten des St. Josef Kindergartens gefordert. Die Heizkosten für unsere Kirchengebäude haben die Tendenz zu steigen. Leider sind Setzrisse in der Vituskirche aufgetreten, so dass wir mit Reparaturkosten rechnen müssen. Die jährlichen Aufwendungen für Tilgung uns Zinsen aus der Kirchenrenovierung von 2009 sind noch einige Jahre zu begleichen. Weil ja auch weniger Gottesdienste gehalten werden, gehen die Einnahmen aus dem Klingelbeutel zurück.
Wer ist kirchgeldpflichtig?
Jeder, der mehr als 153,38 € im Monat verdient, über 18 Jahre alt ist, ob ledig oder verheiratet. Ausgenommen sind Schüler, in Ausbildung und Studium stehende Personen. Das Kirchgeld kann beim Jahresausgleich der Einkommen-/ Lohnsteuer berücksichtigt werden. Bis zu einem Betrag von 200,- € dient die abgestempelte Quittung Ihrer Bank als Zuwendungsbestätigung. Für Zuwendungen über 200,- € wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Sailauf.
Die Staffelung für das Kirchgeld sieht folgendermaßen aus:
Bruttojahreseinkommen
Kirchgeld pro Jahr
über 1.800 €
2,50 €
über 5.000 €
5,00 €
über 7.500 €
7,50 €
über 10.000 €
10,00 €
über 12.000 €
12,50 €
über 15.000 €
15, 00 €
Pfarrer, Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat bitten Sie daher, das Kirchgeld auf das Bankkonto der Kirchenstiftung Sailauf bei der Raiffeisenbank Aschaffenburg eG oder in bar im Pfarramt einzuzahlen. Ein Überweisungsvordruck liegt dem Schreiben bei, das mit dem Pfarrbrief verteilt wird und liegt auch in der Kirche aus.
Für Ihre Mitsorge und Mithilfe herzlichen Dank und „Vergelt’s Gott!“
Sailauf, im November 2018
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reuter, Pfarrer und Heinz Hubertus, Kirchenpfleger