Grüß Gott, liebe Pfarrgemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder!
Wie jedes Jahr wenden wir uns an Sie mit der Bitte um Ihren Beitrag zum Kirch-und Läutgeld für unsere Pfarrei und möchten uns für die finanzielle Unterstützung im vergangenen Jahr recht herzlich bedanken.
Wie Sie wissen, ist das Kirchgeld (8% der Einkommenssteuer) eine bayerische Eigenart (Art. 20-22 des Kirchensteuergesetzes vom November 1959 - GVBS S. 305 und der Satzung vom Februar 1977). Außerhalb Bayerns wird kein Kirchgeld erhoben, dafür jedoch beträgt die Kirchensteuer 9% der Einkommenssteuer und wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Mit dem Kirchgeld wird somit die Tatsache berücksichtigt, dass in Bayern die Kirchensteuer geringer ist als in anderen Bundesländern. Auch soll somit die Freiwilligkeit und Mündigkeit des Einzelnen in besonderer Weise betont werden.
Im Gegensatz zur Kirchensteuer kommt das Kirchgeld ungekürzt unserer Gemeinde vor Ort zugute.
Bei der Verwendung der von Ihnen erhobenen Beiträge sind zunächst traditionelle Pflichten zu erfüllen. Als Beispiel wäre die Unterstützungszahlung an die katholische öffentliche Bücherei zu nennen. Außerdem sind wir bei den sachkosten des St. Josefs Kindergartens gefordert. Weiterhin fallen, wie Sie wissen, bei einer Immobilie ständig irgendwelche Kosten an, z.B. die Heizkosten.
Aber wir können auch etwas Positives in Bezug auf unsere finanzielle Situation berichten. Wir konnten in diesem Jahr eines der beiden Darlehen, die für die Kirchenrenovierung im Jahr 2009 aufgenommen wurden, zurückzahlen. Es ist nunmehr nur noch nötig, für ein Darlehen Zins und Tilgung zu bezahlen. Die Rückzahlung war möglich geworden, weil wir unsere alte Steinmeyer Orgel aus St. Vitus an die Kirchengemeinde in Oberschwappach verkaufen konnten. Dieser Erlös, ein Zuschuss der Diözese, die Auflösung eines Sparbuches und nicht zuletzt das Geld vom Kirchenkonto haben es möglich gemacht. Aber, wie gesagt, es bleibt noch ein Darlehen zu bedienen.
Wer ist kirchgeldpflichtig?
Jeder, der mehr als 153,38 € im Monat verdient, über 18 Jahre alt ist, ob ledig oder verheiratet. Ausgenommen sind Schüler, in Ausbildung und Studium stehende Personen. Das Kirchgeld kann beim Jahresausgleich der Einkommen-/ Lohnsteuer berücksichtigt werden. Bis zu einem Betrag von 200,- € dient die abgestempelte Quittung Ihrer Bank als Zuwendungsbestätigung. Für Zuwendungen über 200,- € wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Sailauf.
Die Staffelung für das Kirchgeld sieht folgendermaßen aus:
Bruttojahreseinkommen
Kirchgeld pro Jahr
über 1.800 €
2,50 €
über 5.000 €
5,00 €
über 7.500 €
7,50 €
über 10.000 €
10,00 €
über 12.000 €
12,50 €
über 15.000 €
15, 00 €
Pfarrer, Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat bitten Sie daher, das Kirchgeld auf das Bankkonto der Kirchenstiftung Sailauf bei der Raiffeisenbank Aschaffenburg eG oder in bar im Pfarramt einzuzahlen. Ein Überweisungsvordruck liegt dem Schreiben bei, das mit dem Pfarrbrief verteilt wird und liegt auch in der Kirche aus.
Für Ihre Mitsorge und Mithilfe herzlichen Dank und „Vergelt’s Gott!“
Sailauf, im November 2017
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schüller, Pfarrer Heinz Hubertus, Kirchenpfleger