PG Vorspessart

Die Verbreitung des Coronavirus zwingt Staat und Gesellschaft ebenso wie alle Einzelnen zu besonderen Schutzmaßnahmen. Das Bistum Würzburg steht vor der Herausforderung, einerseits den Menschen zur Seite zu stehen, andererseits aber auch selbst alles zu tun, um die Verbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen.

Wir müssen alle Menschen, mit denen wir in Kontakt stehen, ebenso schützen wie auch unser eigenes Personal.

Vor diesem Hintergrund gebe ich hiermit folgende Anordnungen. Diese sind verpflichtend zu befolgen.

1. Gottesdienste

(1) Alle öffentlichen Gottesdienste sind ab Dienstag, 17. März 2020 bis voraussichtlich zum 19. April 2020 untersagt.

(2) Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen als öffentliche Feiern sind untersagt.

Das traditionelle Klappern vor den Liturgien an den Kar- und Ostertagen ist untersagt.

Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen werden über das Internet übertragen.

Für alle Gläubigen stellt das Liturgiereferat der Diözese bis Mittwoch, 18. März 2020 Materialien zur Gestaltung des eigenen Gebets bereit.

(3) Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, 19. April 2020 sind untersagt. Sie müssen verschoben werden.

Über Erstkommunionfeiern an den folgenden Sonntagen wird entschieden, sobald feststeht, ob die Schulen ab dem 20. April 2020 wieder öffnen. Können die Erstkommunionfeiern mit den Kindern nicht mehr ausreichend vorbereitet werden, sind sie in jedem Fall zu verschieben.

(4) Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind noch gestattet.

(5) Trauungen sind zu verschieben.

(6) Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Requien sind untersagt.

(7) Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.

2. Veranstaltungen und Gremiensitzungen

(1) Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sind untersagt.

(2) Alle Treffen, Gruppenstunden usw. von kirchlichen Vereinigungen sind untersagt.

(3) Alle Gremiensitzungen außer den Treffen von Krisenstäben sind untersagt. Dringende Beschlüsse sind im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz herbeizuführen.

3. Kommunikation

(1) Das Bischöfliche Ordinariat gibt ab Dienstag, 17. März 2020 täglich um 15 Uhr weitere aktuelle Anordnungen über die Presse, die Bistumshomepage, das Intranet und per Rundmail an alle Beschäftigten bekannt. Diese Anordnungen sind verpflichtend zu beachten.

4. Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die in diesem Dekret enthaltenen Anordnungen treten ab Dienstag, 17. März 2020 in Kraft. Sie gelten bis auf weiteres.

Würzburg, 16. März 2020

Dr. Franz Jung
Bischof von Würzburg

Msgr. Dr. Matthias Türk
Kirchlicher Notar

 

Verordnung des Generalvikars zur Anwendung des im Bistum Würzburg geltenden Dienst- und Arbeitsrechts:

Das Bischöfliche Ordinariat sowie sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der Diözese einschließlich der Pfarrbüros und Beratungsstellen werden ab Dienstag, 17. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch für Sie zu erreichen.

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